Antrag zum Teilplan Windenergie der WLG

Um dem Kreistag einen Teilplan Wind mit Aussicht auf Bestandskraft zum Beschluss vorzulegen und gleichzeitig die bestmögliche Vorsorge für Bevölkerung und Natur zu gewährleisten, beantragt die WLG folgende Maßnahmen:

  • Die Nachbesserung der in der Regionalplanung verpflichtend durchzuführende Prüfungen unter Beachtung des OVG-Urteils zum Pinnekenberg.
  • Eine Begrenzung des Flächenausweises nicht über 1,16 % hinausgehend bei Herausnahme aller problembehafteten Gebiete.
  • Anwendung der zweistufigen Vorgehensweise, wie es der Gesetzgeber alle Planungsbehörden eingeräumt hat. Das bedeutet bis 2026 vorerst einmal nur 0,9 % der Flächen auszuweisen und festzulegen, anschließend dann bis 2032 die restlichen 0,26 %.
  • Zur Sicherung der Steuerungsmöglichkeit des Landkreises auf Vorranggebiete ist eine Veränderungssperre im Hinblick auf die Ziele des RROP zu erlassen.
  • Kein Vorranggebietsausweis der Flächen Pinnekenberg und Jühnde ohne eine bestandskräftige Genehmigung dieser Windparks. Nicht vollziehbare Genehmigungen stehen der Verwirklichung der Plangebiete entgegen
  • Die sorgfältige Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen sollte ohnehin selbstverständlich sein.

Den vollen Antrag finden Sie hier: Antrag an den Landkreis zu Hd. Herrn Landrat Riethig zum Teilplan Wind 

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