Willkommen bei der Wählergemeinschaft Landkreis Göttingen!
Wer sind Wir
Die Wählergemeinschaft Landkreis Göttingen (WLG) ist gem. § 21 Nieders. Kommunalwahlgesetz eine sogenannte „Wählergruppe“ und kann gem. Art. 21 des Grundgesetzes neben den formalen Parteien im Rahmen von Kommunalwahlen Wahlvorschläge einreichen.
Wählergemeinschaften gibt es in den Altkreisen des heutigen Landkreises Göttingen bereits seit über 40 Jahren. Allerdings waren diese Aktivitäten zumeist auf die kleineren Städte und Gemeinden begrenzt, wo sie schon seit dieser Zeit sehr erfolgreich sind und waren; Bürgermeister und teilweise sehr starke Fraktionen bis hin zur absoluten Mehrheit stellten.
Innerhalb ihrer Kommunen haben sie sehr erfolgreich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger gewirkt, haben vor allem die vor Ort sehr wichtigen Themen aufgegriffen und vielfach auch zum Erfolg geführt.
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