Hier beschloss der Kreistag per Geschäftsordnung, den Ablauf der Antragsberatungen zu ändern. Kreistagsanträge werden nur noch mit kurzer Begründung eingebracht und sofort in den jeweiligen Fachausschuss überwiesen. Oder die Einbringung findet im Fachausschuss statt, und der verweist zwecks verbindlicher Beschlussfassung in den Kreistag.
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